Persönliche Kompetenzen in der Assistenzhilfe
Betreuung und Pflege ganz nach den eigenen Vorstellungen: Die Persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsform, das sich durch die hohe Eigenverantwortung der AssistenznehmerInnen auszeichnet. Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten, was sie können, brauchen und wünschen. Dementsprechend eröffnet ihnen die Assistenzhilfe zahlreiche Möglichkeiten, ihre Unterstützung selbstbestimmt zu organisieren.
Individuelle Wünsche bedürfen individueller Lösungen. Schließlich hat jeder und jede eine eigene Idee davon, auf welche Art und Weise man betreut werden möchte. In der Praxis unterscheidet sich die Organisation der Persönlichen Assistenz daher von Person zu Person. Die theoretische Grundlage hierfür bilden die fünf Kompetenzen des Arbeitgebermodells, welche den AssistenznehmerInnen weitreichende Gestaltungsfreiheiten einräumen:
Finanzkompetenz: Die Frage nach dem „Womit?“
Rein pragmatisch betrachtet ist die Persönliche Assistenz eine Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung. Als Dienstleistung muss ihre Erbringung auch bezahlt werden. Im direkten Arbeitgebermodell übernehmen LeistungsnehmerInnen die Entlohnung ihrer Assistenzkräfte. Statt Sach- oder Dienstleistungen zur Teilhabe über die Eingliederungshilfe zu erhalten, können Leistungsberechtigte sich auch für das Persönliche Budget entscheiden. Dieses können sie dazu nutzen, um die anfallenden Kosten zu decken.
Personalkompetenz: Die Frage nach dem „Wer?“
In vielen Fällen verbringen LeistungsnehmerInnen und Assistenzkräfte mehrere Stunden am Tag miteinander. Damit sich ein freundschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis entwickeln kann, muss die Chemie stimmen. Im Rahmen der Personalkompetenz obliegt es den AssistenznehmerInnen, die Personen zu suchen und auszuwählen, welche die gewünschten Leistungen erbringen sollen. Der gesamte Bewerbungsprozess verläuft ohne den Einfluss Dritter. So stellt man aus eigener Hand sicher, dass man nur von Menschen begleitet wird, von denen man auch begleitet werden möchte.
Anleitungskompetenz: Die Frage nach dem „Wie?“
Nachdem die Assistenzkräfte ausgewählt und eingestellt wurden, müssen sie in ihre Tätigkeiten eingearbeitet werden. Für die LeistungsnehmerInnen bedeutet das einerseits, dass sie die notwendigen Hilfestellungen bestimmen müssen. Andererseits müssen sie deren Umfang und die Art und Weise, wie sie verrichtet werden sollen, an ihre Hilfskräfte weitertragen. Dank der Anleitungskompetenz wird von vornherein sichergestellt, dass man genau die Leistungen erhält, die erforderlich sind. Und zwar in dem Maße, wie es gewollt ist.
Raumkompetenz: Die Frage nach dem „Wo?“
Die Assistenzpflege ist eine räumlich flexible Unterstützungsform. Sei es auf der Arbeit, in der Freizeit, während des Urlaubs oder in den eigenen vier Wänden: Die Leistungen werden überall dort erbracht, wo es gewünscht wird. Während die Raumkompetenz eine möglichst uneingeschränkte Mobilität fördert, wird dadurch auch die Teilhabe am öffentlichen Leben begünstigt. So wird die Teilnahme an Aktivitäten ermöglicht, die ohne Begleitung vielleicht nicht denkbar gewesen wäre.
Organisationskompetenz: Die Frage nach dem „Wann?“
Die zeitliche Koordination fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich der LeistungsnehmerInnen. Sie erstellen einen Dienstplan, der sich nach ihrem Lebensstil und Tagesablauf richtet – nicht umgekehrt. Hier ist es wichtig, den angestellten Assistenzkräften möglichst frühzeitig über Änderungen und besondere Anlässe Bescheid zu geben, um Überschneidungen zu vermeiden. Beispielsweise, wenn ein außerplanmäßiger Termin ansteht, zu dem man begleitet werden möchte.
Unterstützung bei der Persönlichen Assistenz
Das direkte Arbeitgebermodell eröffnet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – bringt aber auch eine hohe Verantwortung mit sich. Während viele Gründe dafür sprechen, die gesamte Organisation in Eigenregie zu bewältigen, kann es auch bestimmte Hürden geben. Sei es aus zeitlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen: Viele Menschen mit Behinderung entscheiden sich für eine Persönliche Assistenz, die über einen ambulanten Pflegedienst abgewickelt wird. Hierbei spricht man vom sogenannten „indirekten Arbeitgebermodell“. Dabei gibt man die eigenen Kompetenzen nicht etwa weg, sondern sichert sich Unterstützung bei ihrer Umsetzung. Gleichzeitig gehen die Arbeitgeberrisiken und Verwaltungsaufgaben auf die Assistenzorganisation über.
Zunächst wählen die Leistungsberechtigten einen Anbieter für Persönliche Assistenz aus, statt nach geeignetem Personal zu suchen. In enger Zusammenarbeit werden dann die Rahmenbedingungen bestimmt, welche den Grundstein für die individuellen Hilfen und Maßnahmen bilden. Die wichtigen Entscheidungen werden weiterhin von den LeistungsnehmerInnen getroffen – beispielsweise bei der Auswahl der Bezugspflegekraft, dem Ort der Leistungserbringung und der Dienstplanung. Letztlich liegt es im eigenen Ermessen, ob das direkte oder das indirekte Arbeitgebermodell besser zu den persönlichen Vorstellungen passt. Wichtig bleibt, dass die Hilfeleistungen passgenau auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten und umgesetzt werden.
Informationen zu den Leistungen der Futura GmbH in der Persönlichen Assistenz.